Vogt & Kollegen
Bietigheim-Bissingen
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren
Der Bundestag hat am 17.12.2020 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Insolvenzordnung dahingehend abgeändert wurde,
dass natürlichen Personen (Verbrauchern, Selbständigen und ehemals Selbständigen)
bereits nach 3 Jahren ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) erteilt wird