Vogt & Kollegen

Bietigheim-Bissingen

Fachanwalt für Insolvenzrecht



Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren

Der Bundestag hat am 17.12.2020 ein Gesetz verabschiedet, mit dem  die Insolvenzordnung dahingehend abgeändert wurde,
dass natürlichen Personen (Verbrauchern, Selbständigen und ehemals Selbständigen)
bereits nach 3 Jahren ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) erteilt wird