Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist die richtige Verfahrensart für alle natürlichen Personen, z.B. Einzelunternehmer, die selbständig sind, bzw. die selbständig waren und gegen die Forderungen ehemaliger Arbeitnehmer bestehen und/oder die mehr als 19 Gläubiger haben.

Auch für juristische Personen wie z.B. die UG und die GmbH ist das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart.

Anders als im Verbraucherinsolvenzverfahren muss beim Regelinsolvenzverfahren kein aussergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden, das heisst es kann direkt ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Selbstverständlich sind wir Ihnen hierbei behilflich und erledigen alle Formalitäten für Sie.

Übrigens, wussten Sie, dass Sie als Einzelunternehmer Ihre Selbständigkeit auch während des Insolvenzverfahrens weiter ausüben dürfen ?
Wir erklären Ihnen ganz genau wie das geht und was es zu beachten gilt.